
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für "Online-Werbung"
1. „Online-Auftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Newslettern,
Einträgen im BusMail-Cheftelegramm
oder Homepages über Online-Werbung zum Zweck der Verbreitung. Ein Abschluss
erfolgt unter Beachtung der gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte.
2. Online-Werbung ist im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres
nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum
Abruf einzelner Veröffentlichungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb
eines Jahres seit Erscheinen der ersten Publikation abzuwickeln, sofern die
erste Veröffentlichung innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und
veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten
bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge
hinaus weitere Aufträge zu den vertraglich vereinbarten Konditionen bzw. nach
Preisliste abzurufen.
4. Online-Werbung bestimmt sich nach dem gebuchten Zeitraum. Der Auftraggeber
hat während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Webseiten bzw. Dokumente,
auf die von der Online-Werbung verlinkt werden soll, aufrecht zu erhalten.
5. Wird ein Auftrag, insbesondere ein Serienauftrag, aus Umständen nicht
erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeachtet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag
zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt
im Risikobereich des Verlags besteht.
Das Storno von bereits gebuchten Online-Aufträgen ist bis 20 Tage vor dem
jeweiligen Annahmeschluss in schriftlicher Form möglich. Danach fallen
Stornogebühren in Höhe von 50 % des Bruttopreises an. Kündigungen und
Rücktritte, die nach dem Annahmeschluss eingehen, werden frühestens für die
übernächste Ausgabe wirksam.
6. Aufträge die ausschließlich zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Plätzen
im Internet platziert werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen,
dass dem Auftraggeber noch vor Annahmeschluss mitgeteilt werden kann, wenn der
Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Ansonsten wird für die Erfüllung
von Aufträgen dieser Art keine Gewähr übernommen. Rubrizierte Einträge werden in
der jeweiligen Rubrik veröffentlicht, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
7. Der Verlag behält sich vor Online-Werbung wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder
behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag
unzumutbar ist (z.B. wenn Anzeigen Werbung Dritter oder für Dritte enthalten –
sog. Verbundwerbung).
Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder
Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem
Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Akzeptiert der Verlag ausdrücklich eine
Verbundwerbung, ist er zur Erhebung eines Verbundaufschlages berechtigt.
8. Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der Bausteine für die
Online-Werbung ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der
Verlag gewährleistet eine übliche Qualität im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten.
9. a) Zur Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter
Handlungen, ist der Verlag nur verpflichtet, soweit Schäden (1) durch
schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht)
durch den Verlag in eine das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise
verursacht werden oder (2) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Verlag
zurückzuführen sind.
b) Haftet der Verlag gem. Ziffer a) (1) für die Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
zur Last fallen, ist die Haftung von dem Vertrag auf die vereinbarten Preise
beschränkt.
c) Haftet der Verlag gem. Ziffer a) (1) oder (2) für grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Organe oder leitende Angestellte des Verlags
sind, ist die Haftung des Verlags ebenfalls auf die vereinbarten Preise
begrenzt.
d) Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet der
Verlag nicht, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von
Organen oder leitenden Angestellten des Verlags zurückzuführen sind.
e) Jede Haftung von dem Verlag ist auf solche typischen Schäden beschränkt, mit
deren Eintritt der Verlag nach den ihm bei Vertragsabschluss bekannten Umständen
vernünftigerweise rechnen konnte.
f) Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gem. den vorstehenden
Ziffern a) bis e) schließt Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte des
Verlags ein.
g) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen, Beschlagnahme,
allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung oder Betriebsstörungen entbinden
den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von
Schadenersatz.
h) Die Gewährleistung für Online-Werbung ist auf solche Fehler in der Wiedergabe
beschränkt, die im Risikobereich und der Einflusssphäre des Verlags begründet
sind. Sie ist ausgeschlossen für unwesentliche Fehler, z.B. wenn der Fehler den
Zweck der Online-Werbung nicht wesentlich beeinträchtigt. Dem Auftraggeber ist
bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine
absolut fehlerfreie Online-Werbung zu ermöglichen. Fällt der Server des Verlags
mehr als 10% der gebuchten Zeit und länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen
nach Beginn der Schaltung aus, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachlieferung
der ausgefallenen Medialeistung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
11. Reklamationen offensichtlicher Mängel muss der Aufftraggeber innerhalb von 4
Wochen nach Veröffentlichung schriftlich erheben. Reklamationen bei nicht
offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn schriftlich geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag
gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem
Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf Vorsatz
beruhen.
12. Der Verlag übernimmt keine Haftung für Fehler aus telefonischen oder
fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art.
13. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten
Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist
mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten
Korrekturabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die
Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.
14. Die Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung zu bezahlen,
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung
vereinbart ist. Die Rechnung ist beim Abbuchungsverfahren 8 Tagen nach
Rechnungslegung fällig und wird vom Konto abgebucht (nur bei Banken in
Deutschland gültig). Bankgebühren und Bankspesen sind direkt vom Kunden zu
zahlen. (Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die
Einziehungskosten berechnet.)
15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen, im
kaufmännischen Geschäftsverkehr in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages berechnet. Der
Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages
bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Aufträge Vorauszahlung
verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Auftrags das Erscheinen weiterer Veröffentlichungen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und
von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs- und
Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem
Absinken der Adressmenge so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor
Veröffentlichung vom Vertrag zurücktreten konnte.
17. Vorlagen/Unterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des
Auftrages.
18. Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags (Neuss/Deutschland).
Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,
bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist
der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart. Auf den Vertrag
findet deutsches Recht Anwendung.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlags
a) Die allgemeinen und unsere zusätzlichen Geschäftsbedingungen, die
Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auftrag
maßgebend. Der erteilte Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch
den Verlag rechtsverbindlich. Abweichende Geschäftsbedingungen werden erst
gültig durch schriftliche Bestätigung des Verlags.
b) Bei Änderungen der Preise treten die neuen Bedingungen auch für laufende
Aufträge – sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen
wurde – mit dem Einführungstermin des neuen Tarifs in Kraft. Der Verlag behält
sich das Recht vor, für die Online-Werbung Sonderpreise festzulegen.
Schlusstermine sind für den Verlag unverbindlich. Eine Anpassung an den
Produktionsverlauf ist möglich.
c) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die
Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung
darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
d) Bei Auftraggebern/Werbeagenturen, die zum ersten Mal mit dem Verlag in
Geschäftsverbindung treten, kann Vorauskasse verlangt werden.
e) Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung
der Unterlagen kann keine Gewähr für eine termingerechte Veröffentlichung
übernommen werden.
f) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der Texte und Bildmotive für die jeweilige
Online-Werbung. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die in
diesem Zusammenhang etwa geltend gemacht werden (inklusive der Kosten zur
notwendigen Rechtsverteidigung), auch wenn der Auftrag storniert sein sollte.
Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge daraufhin zu prüfen, ob durch sie
Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Durch Erteilung eines Auftrages
verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer
Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen des veröffentlichten
Produkts bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Tarifs.
Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Online-Werbungen, so stehen auch dem
Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu.
g) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung
in Online-Medien aller Art (inkl. Internet) erforderlichen urheberrechtlichen
Nutzungs- und sonstigen Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung,
Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich,
inhaltlich und örtlich unbegrenzt in dem für die Durchführung der Aufträge
notwendigen Umfang.
h) Der Verlag verpflichtet sich, wöchentlich alle gebuchten Einträge zu
veröffentlichen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag bei folgenden
Veränderungen innerhalb der Vertragslaufzeit, umgehend zu informieren: -
Umfirmierung des Unternehmen - neuer Ansprechpartner - neue E-Mail-Adresse -
neue Anschrift. Die Vertragszeit beläuft sich auf 6 bzw. 12 Monate. Eine
vorzeitige Kündigung des Vertrages, seitens des Auftraggebers, ist nicht
möglich.
Der Verlag verpflichtet sich, im BusMail-Cheftelegramm, das wöchentlich per
E-Mail an deutsche Busunternehmen verschickt wird, alle Teilnehmer des BusMail-Cheftelegramms
mit kompletter Anschrift, E-Mail sowie Internetweiterschaltung mit aufzuführen.
i) Der Verlag verpflichtet sich, im Newsletter, der nach Vereinbarung an
Busunternehmen oder Clubs, Vereine und Organisationen verschickt wird, den
Auftraggeber mit kompletter Anschrift, E-Mail sowie Internetweiterschaltung mit
aufzuführen.
j) Online-Aufträge können nach Annahmeschluss grundsätzlich nur aus wichtigem
Grund gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
k) Gefahrübergang ist mit Eingang der Unterlagen beim Verlag oder der
Online-Werbeform auf einem der Server des Verlags.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von
Unterlagen für Online-Werbung
a) Digitale Vorlagen sind solche, welche per Datenträger (CD-ROMs), direkt oder
indirekt per Fernübertragung (z.B. E-Mail, FTP) an den Verlag papierlos
übermittelt werden.
b) Bei digitaler Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der
Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines
gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden. Für die
Übertragung von digital übermittelten Vorlagen dürfen nur geschlossene Dateien
verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine
Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien kann der Verlag ablehnen. Der
Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in
Anspruch genommen werden.
Online-Werbung darf nur in geeigneten Dateiformaten geliefert werden. Die
Vorgaben des Verlags sind zu beachten.
Die Zusendung der Vorlagen muss vom Auftraggeber spätestens bis zum bekannt
gegebenen Stichtag 12:00 Uhr erfolgen. Der Versand erfolgt per E-Mail zum zuvor
vereinbarten Termin.
c) Werden digital übermittelte Vorlagen per Datenträger an den Verlag
übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch an den Auftraggeber gegen
eine pauschale Versandgebühr von EUR 2,50 zurückgeschickt.
d) Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Vorlagen dafür
Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren,
Würmern und sonstige Schadensquellen sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm
übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass
der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich
zudem vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch
solche durch den Auftraggeber infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden
entstanden sind.
e) Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Unterlagen auf Vollständigkeit und
Richtigkeit zu überprüfen. Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.
f) Im
Allgemeinen gilt: Die Zusendung von Druckdaten oder Bausteinen muss vom
Auftraggeber porto-, zoll- und spesenfrei an folgende Anschrift erfolgen:
BusMail Küffmann & Partner GmbH, Fuggerstraße 19, D-41352 Korschenbroich,
www.busmail.de, www.kueffmann-partner.de