
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen,
Fremdbeilagen und Printprodukte in den BusMail-Reisetipps
1. „Anzeigen-/Beilagenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen,
Fremdbeilagen und Printprodukten in einer Druckschrift zum Zweck der
Verbreitung. Ein Abschluss erfolgt unter Beachtung der gemäß Preisliste zu
gewährenden Rabatte. Die Preise gelten bei gelieferten druckfähigen Daten per
Post oder E-Mail. Übernimmt der Verlag Satz und Gestaltungsarbeiten, so werden
die anfallenden Mehrkosten in Rechnung gestellt. Bei Aufträgen ohne
Gestaltungsvorgaben seitens des Auftraggebers übernimmt der Verlag diese
Arbeiten. Der Auftraggeber erhält vor Drucklegung einen Korrekturabzug. Werden
Gestaltungs- und Layoutvorschläge des Verlags, Texte oder Bilder vom
Auftraggeber geändert, sind die Kosten dafür, je nach Aufwand, vom Auftraggeber
zu tragen.
2. Anzeigen, Fremdbeilagen und Printprodukte sind im Zweifel zur
Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im
Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so
ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Publikation
abzuwickeln, sofern die erste Veröffentlichung innerhalb der in Satz 1 genannten
Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten
bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge
hinaus weitere Aufträge zu den vertraglich vereinbarten Konditionen bzw. nach
Preisliste abzurufen.
4. Wird ein Auftrag, insbesondere ein Serienauftrag, aus Umständen nicht
erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeachtet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag
zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt
im Risikobereich des Verlags besteht.
Das Storno von bereits gebuchten Anzeigen-, Print- und Fremdbeilagen-Aufträgen
ist bis 20 Tage vor dem jeweiligen Anzeigenschluss in schriftlicher Form
möglich. Danach fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des Bruttopreises an.
Kündigungen und Rücktritte, die nach dem Anzeigenschluss eingehen, werden
frühestens für die übernächste Ausgabe wirksam.
5. Aufträge für Anzeigen, Fremdbeilagen und Printprodukte, die ausschließlich in
bestimmten Ausgaben platziert werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag
eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Annahmeschluss mitgeteilt werden kann,
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Ansonsten wird für die
Aufnahme von Anzeigen, Fremdbeilagen und Printprodukten in bestimmten Ausgaben
keine Gewähr übernommen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik
abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen
erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich
gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Fremdbeilagen sowie Printprodukte wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder
behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag
unzumutbar ist (z.B. wenn Anzeigen Werbung Dritter oder für Dritte enthalten –
sog. Verbundwerbung).
Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder
Vertretern aufgegeben werden. Fremdbeilagenaufträge sind für den Verlag erst
nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Fremdbeilagen, die durch das Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck
eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken, werden nicht angenommen. Die
Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Akzeptiert der Verlag ausdrücklich eine Verbundwerbung, ist er zur Erhebung
eines Verbundaufschlages berechtigt.
8. Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung des Anzeigentextes in
Druckunterlagen sowie Printprodukten ist der Auftraggeber verantwortlich. Für
erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet eine übliche Druckqualität im
Rahmen der durch die Druckvorlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder
bei unvollständigem Abdruck der Anzeige oder des Printproduktes trotz
rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen und rechtzeitiger
Reklamation Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzleistung, aber nur in
dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des Printproduktes beeinträchtigt
wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist
verstreichen oder ist die Ersatzleitung erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des
Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder des Printproduktes ist
die Rückgängigmachung ausgeschlossen.
10.a) Zur Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter
Handlungen, ist der Verlag nur verpflichtet, soweit Schäden (1) durch
schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht)
durch den Verlag in eine das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise
verursacht werden oder (2) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dem Verlag
zurückzuführen sind.
b) Haftet der Verlag gem. Ziffer a) (1) für die Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
zur Last fallen, ist die Haftung von dem Vertrag auf die vereinbarten Preise
beschränkt.
c) Haftet der Verlag gem. Ziffer a) (1) oder (2) für grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Organe oder leitende Angestellte des Verlags
sind, ist die Haftung des Verlags ebenfalls auf die vereinbarten Preise
begrenzt.
d) Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet der
Verlag nicht, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von
Organen oder leitenden Angestellten des Verlags zurückzuführen sind.
e) Jede Haftung vom Verlag ist auf solche typischen Schäden beschränkt, mit
deren Eintritt der Verlag nach den ihm bei Vertragsabschluss bekannten Umständen
vernünftigerweise rechnen konnte.
f) Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gem. den vorstehenden
Ziffern a) bis e) schließt Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte des
Verlags ein.
g) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen, Beschlagnahme,
allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung oder Betriebsstörungen entbinden
den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von
Schadenersatz.
11. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch zeitbedingt bestmögliche
Wiedergabe der Anzeige oder des Printproduktes. Reklamationen offensichtlicher
Mängel muss der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung
schriftlich erheben. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen
binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn schriftlich geltend
gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher
Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn,
sofern sie nicht auf Vorsatz beruhen.
12. Der Verlag übernimmt keine Haftung für Fehler aus telefonischen oder
fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art. Eine Haftung wird auch nicht
übernommen, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Reproduktion oder beim
Druck zeigen. Der Werbungstreibende hat dann bei ungenügendem Abdruck keine
Ansprüche. Die eventuell entstehenden Mehrkosten z.B. zur Nachbesserung der
Druckunterlagen oder für Maschinenstillstand müssen weiterberechnet werden.
13. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten
Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist
mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten
Korrekturabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die
Genehmigung zum Druck als erteilt.
14. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der
Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
15. Die Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung zu bezahlen,
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung
vereinbart ist. Die Rechnung ist beim Abbuchungsverfahren 8 Tagen nach
Rechnungslegung fällig und wird vom Konto abgebucht (nur bei Banken in
Deutschland gültig). Bankgebühren und Bankspesen sind direkt vom Kunden zu
zahlen. (Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die
Einziehungskosten berechnet.)
16. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen, im
kaufmännischen Geschäftsverkehr in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages berechnet. Der
Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages
bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung
verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen oder Printprodukte ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu
machen.
17. Der Verlag liefert nach Veröffentlichung ein Belegexemplar der Zeitschrift.
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine
rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und
Verbreitung der Anzeige.
18. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Filme, Lithos, Matern,
Zeichnungen etc. sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende
erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der
Auftraggeber zu tragen.
19. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs- und
Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem
Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor
Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Änderungen des
Heftumfangs behält sich der Verlag vor, ohne dass hieraus der Auftraggeber
Ansprüche herleiten kann.
20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des
Auftrages.
21. Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags (Neuss/Deutschland).
Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,
bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist
der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart. Auf den Vertrag
findet deutsches Recht Anwendung.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlags
a) Die allgemeinen und unsere zusätzlichen Geschäftsbedingungen, die
Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auftrag
maßgebend. Abweichende Geschäftsbedingungen werden erst gültig durch
schriftliche Bestätigung des Verlags.
b) Bei Änderungen der Preise treten die neuen Bedingungen auch für laufende
Aufträge – sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen
wurde – mit dem Einführungstermin des neuen Tarifs in Kraft. Der Verlag behält
sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen
und Kollektiven Sonderpreise festzulegen. Schlusstermine sind für den Verlag
unverbindlich. Eine Anpassung an den Produktionsverlauf ist möglich.
c) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die
Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung
darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
d) Bei Auftraggebern/Werbeagenturen, die zum ersten Mal mit dem Verlag in
Geschäftsverbindung treten, kann Vorauskasse verlangt werden.
e) Bei Druckvorlagen, die zusätzliche Satz-, Film-, Lithokosten etc.
verursachen, werden diese in Rechnung gestellt. Sind etwaige Mängel bei den
Druckunterlagen und Belichtungsdateien nicht sofort erkennbar, sondern werden
dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei
ungenügendem Abdruck keine Gewährleistungsansprüche. Das Gleiche gilt bei
Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor
Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Bei
Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung der
Druckunterlagen kann keine Gewähr für eine einwandfreie Druckwiedergabe
übernommen werden.
f) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der Texte und Bildmotive für Anzeigen und Printprodukte
sowie der Fremdbeilagen. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei,
die in diesem Zusammenhang etwa geltend gemacht werden (inklusive der Kosten zur
notwendigen Rechtsverteidigung), auch wenn der Auftrag storniert sein sollte.
Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob
durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Durch Erteilung eines Auftrages
verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer
Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen des veröffentlichten
Produkts bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Tarifs.
Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, Fremdbeilagen oder
Printprodukte, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den
Verlag zu.
g) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung
in Print-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und
sonstigen Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung,
Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, inhaltlich
und örtlich unbegrenzt in dem für die Durchführung der Aufträge notwendigen
Umfang.
h) Aufträge können nach Anzeigen-/Druckunterlagenschluss grundsätzlich nur aus
wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
i) Sind etwaige Mängel an gelieferten Drucksachen, wie Beihefter, Beikleber etc.
nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der
Werbungstreibende dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der
Herstellung zu tragen.
j) Gefahrübergang ist mit Eingang der Unterlagen beim Verlag oder der
Online-Werbeform auf einem der Server des Verlags.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von
Druckunterlagen für Anzeigen und Printprodukte
a) Digitale Druckvorlagen sind solche, welche per Datenträger (CD-ROMs), direkt
oder indirekt per Fernübertragung (z.B. E-Mail, FTP) an den Verlag papierlos
übermittelt werden.
b) Unerwünschte Druckresultate (z.B. durch fehlende Schriften, geringe
Bildqualität etc.), die sich auf eine Abweichung des Auftraggebers von den
Empfehlungen des Verlags zur Erstellung von Druckunterlagen zurückführen lassen,
führen zu keinem Anspruch auf Preisminderung oder Schadenersatz.
c) Bei digitaler Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der
Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines
gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden. Für die
Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene
Dateien verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich
keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien (z.B. Dateien, die unter InDesign, QuarkXPress, CorelDraw, Freehand usw. gespeichert wurden) kann der
Verlag ablehnen. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche
Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.
d) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf
Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Digital erstellte
Prüfdrucke müssen zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den
FOGRA/UGRA-Medienkeil in der aktuellen Version enthalten. Andrucke müssen einen
offiziellen Druckkontrollstreifen aufweisen. Ohne Farb-Proof sind
Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Anspruch auf Preisminderung oder
Schadenersatz auslösen können. In jedem Fall ist ein Ausdruck per Fax an den
Verlag zu senden, um die sachliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein
Korrekturfax muss vom Auftraggeber ausdrücklich angefordert werden. Nur bei
richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige Umsetzung in üblichen
Toleranzen gewährleistet.
e) Werden digital übermittelte Druckvorlagen per Datenträger an den Verlag
übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch an den Auftraggeber gegen
eine pauschale Versandgebühr von EUR 2,50 zurückgeschickt.
f) Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür
Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren,
Würmern und sonstige Schadensquellen sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm
übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass
der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich
zudem vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch
solche durch den Auftraggeber infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden
entstanden sind.
g) Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit
und Richtigkeit zu überprüfen. Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.
h) Im Allgemeinen gilt: Die Zusendung von Druckdaten oder Bausteinen muss vom
Auftraggeber porto-, zoll- und spesenfrei an folgende Anschrift erfolgen:
BusMail Küffmann & Partner GmbH, Fuggerstraße 19, D-41352 Korschenbroich,
www.busmail.de,
www.kueffmann-partner.de